{"id":41,"date":"2023-08-07T09:36:41","date_gmt":"2023-08-07T07:36:41","guid":{"rendered":"http:\/\/vcfreudental.de\/?page_id=41"},"modified":"2023-09-20T12:56:08","modified_gmt":"2023-09-20T10:56:08","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.vcfreudental.de\/index.php\/der-verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Satzung des Volleyballclub Freudental<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a71 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der am 18. Oktober 1979 gegr\u00fcndete Verein ist unter dem Namen &#8222;Volleyballclub Freudental&#8220; in das Vereinsregister beim Amtsgericht Besigheim unter der Nummer 340 eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Freudental.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a72 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a73 Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, rassischen und konfessionellen Gesichtspunkten der Gesundheit der Allgemeinheit zu dienen. Er betreibt in der Hauptsache Volleyball, daneben Turnen, Spiel und Sport in ihrer Vielgestaltigkeit zur leiblichen und geistigen Gesunderhaltung der Menschen beiderlei Geschlechts und jeden Alters. Hierzu geh\u00f6rt auch die Pflege von Geselligkeit und Wandern und insbesondere die Betreuung der Jugend.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein verfolgt damit ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein ist Mitglied das W\u00fcrttembergischen Landessportbundes. Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als f\u00fcr sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des W\u00fcrttembergischen Landessportbundes und dessen Mitgliedsverb\u00e4nde, deren Sportarten im Verein betrieben werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a74 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen m\u00e4nnliche und weibliche Personen jeden Alters werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt durch Beschluss des Vorstandes aufgrund eines Aufnahmeantrags. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den Verein zu richten. Minderj\u00e4hrige bed\u00fcrfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des Vorstandes zum Aufnahmeantrag.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann einen Aufnahmeantrag ohne Angabe von Gr\u00fcnden ablehnen. Die Ablehnung ist schriftlich mitzuteilen. Der Betroffene kann gegen die Ablehnung innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. In diesem Fall entscheidet die n\u00e4chstfolgende Hauptversammlung endg\u00fcltig \u00fcber den Aufnahmeantrag.<\/li>\n\n\n\n<li>Personen, die sich um die F\u00f6rderung des Sports besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes, von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind beitragsfrei.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr die Mitglieder sind diese Satzung sowie die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein haftet den Mitgliedern gegen\u00fcber nur im Rahmen des zwischen dem W\u00fcrttembergischen Landessportbund und dem jeweiligen Sportversicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrages.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied des Vereins hat das Recht, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und dessen Einrichtungen nach den jeweiligen Bedingungen zu ben\u00fctzen.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied des Vereins hat die Pflicht im Laufe eines Kalenderjahres den Verein in Form vom Arbeitsstunden zu unterst\u00fctzen. Die Anzahl der Stunden ist immer aktuell beim Vorstand oder Ausschuss anzufragen oder auf der Homepage des Vereins einzusehen. Bei nicht Erf\u00fcllung wird das Mitglied nochmals mit seinem individuellen Jahresbeitrag belastet.<\/li>\n\n\n\n<li>In der Hauptversammlung ist jedes Mitglied \u00fcber 16 Jahre stimmberechtigt.<\/li>\n\n\n\n<li>Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a75 Verlust der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen s\u00e4mtliche Rechte und Pflichten des Mitgliedes.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung an den Vorstand bis sp\u00e4testens 30.11. und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam. F\u00fcr die Austrittserkl\u00e4rung Minderj\u00e4hriger gelten die f\u00fcr den Aufnahmeantrag bestimmten Regelungen entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>trotz Mahnung mit der Zahlung des Beitrages ein Jahr im R\u00fcckstand ist,<\/li>\n\n\n\n<li>die Bestimmungen der Satzung oder die Interessen des Vereins verletzt,<\/li>\n\n\n\n<li>Anordnungen oder Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane oder deren Vertreter nicht befolgt oder<\/li>\n\n\n\n<li>sich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vereinsleben unehrenhaft verh\u00e4lt oder das Ansehen des Vereins in grober Weise herabsetzt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Der Ausschluss-Beschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss-Beschluss steht dem Betroffenen innerhalb von vier Wochen gegen\u00fcber dem Vorstand Einspruchsrecht an die n\u00e4chstfolgende Hauptversammlung zu, zu der er einzuladen ist. Die Hauptversammlung entscheidet \u00fcber die Wirksamkeit des Ausschluss-Beschlusses endg\u00fcltig. Bis zur Entscheidung der Hauptversammlung ruhen die Rechte des Mitglieds. F\u00fcr Minderj\u00e4hrige gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngem\u00e4\u00df. Entsprechende Erkl\u00e4rungen des Vorstandes sind den Erziehungsberechtigten gegen\u00fcber abzugeben. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins weder einbezahlte Beitr\u00e4ge zur\u00fcck noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a76 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die relevanten Kosten f\u00fcr die Mitgliedschaft sind immer aktuell beim Vorstand oder Ausschuss anzufragen oder auf der Homepage des Vereins einzusehen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die Mitglieder sind beitragspflichtig, soweit die Satzung nichts Anderes bestimmt. Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrags wird durch die Hauptversammlung festgelegt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Hauptversammlung kann aus besonderem Anlass Zusatzbeitr\u00e4ge und Umlagen festsetzen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Mitgliedsbeitrag ist j\u00e4hrlich im Voraus innerhalb des I. Quartals im Lastschriftverfahren oder durch \u00dcberweisung zu bezahlen.<\/li>\n\n\n\n<li>Personen die nach der Hauptversammlung Mitglied werden zahlen einen anteiligen Jahresbeitrag, ab dem Ersten des Eintrittsmonats.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a77 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;Diese sind:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>die Hauptversammlung<\/li>\n\n\n\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a78 Hauptversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im ersten Vierteljahr jeden Gesch\u00e4ftsjahres wird die ordentliche Hauptversammlung durchgef\u00fchrt. Sie ist vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen durch Ver\u00f6ffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Freudental unter Bekanntgabe der Tagesordnung, in der die Gegenst\u00e4nde der Beschlussfassung zu bezeichnen sind.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Entgegennahme und Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Hauptversammlung,<\/li>\n\n\n\n<li>Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstands,<\/li>\n\n\n\n<li>Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer,<\/li>\n\n\n\n<li>Entlastung des Vorstands,<\/li>\n\n\n\n<li>Beratung und Beschlussfassung \u00fcber vom Vorstand wegen ihrer Bedeutung auf die Tagesordnung gebrachte Angelegenheiten,<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl und Amtsenthebung der Mitglieder des Vorstandes,<\/li>\n\n\n\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<\/li>\n\n\n\n<li>Festsetzung der Beitr\u00e4ge sowie etwaiger Zusatzbeitr\u00e4ge und Umlagen,<\/li>\n\n\n\n<li>Beratung und Beschlussfassung \u00fcber Einspr\u00fcche gegen Ausschlussbeschl\u00fcsse des Vorstands und Einspr\u00fcche gegen die Ablehnung von Aufnahmeantr\u00e4gen durch den Vorstand,<\/li>\n\n\n\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern,<\/li>\n\n\n\n<li>Beratung und Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n\n\n\n<li>Antr\u00e4ge aus den Reihen der Mitglieder sind sp\u00e4testens eine Woche vor der Hauptversammlung dem Vorstand schriftlich mit Begr\u00fcndung einzureichen und vom Vorstand in die Tagesordnung aufzunehmen. Versp\u00e4tet eingehende Antr\u00e4ge werden nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen hiervon sind Dringlichkeitsantr\u00e4ge. Dringlichkeitsantr\u00e4ge d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn die Hauptversammlung mit einer Zweidrittel-Mehrheit beschlie\u00dft, dass sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungs\u00e4nderung bedarf der Einstimmigkeit.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann au\u00dferordentliche Hauptversammlungen einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder unter Angabe des Zweckes und des Grundes gegen\u00fcber dem Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die Einberufung gelten die gleichen Regelungen wie bei ordentlichen Hauptversammlung.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Hauptversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussfassung erfolgt offen durch Handzeichen. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit; ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen erfordern eine Mehrheit von Zweidrittel, der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins erfordert eine Mehrheit von Dreiviertel der erschienenen Mitglieder; ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Alle Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen sind dem Amtsgericht Besigheim mitzuteilen. Sei einer Satzungs\u00e4nderung, die die Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit ber\u00fchrt, ist das zust\u00e4ndige Finanzamt zu benachrichtigen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung sind vom Schriftf\u00fchrer zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Schriftf\u00fchrer und vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, zu unterschreiben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a79 Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Den Vorstand bildet: (ohne Geschlechtsbezeichnung)<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>der Vorsitzende<\/li>\n\n\n\n<li>der stellvertretende Vorsitzende<\/li>\n\n\n\n<li>der Kassier<\/li>\n\n\n\n<li>der Schriftf\u00fchrer\/ Pressewart<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Der erweiterte Vorstand bildet:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Jugendleiter<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Vertreter der aktiven Mannschaften<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Vertreter des Kindeturnen\/Leichtathletik<\/li>\n\n\n\n<li>Ein Vertreter des Freizeitsports<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder des Vorstands werden von der Hauptversammlung auf zwei Jahre gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten, insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<\/li>\n\n\n\n<li>Von den Mitgliedern des Vorstandes sind insbesondere folgende Aufgabenbereiche wahrzunehmen:\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Breiten- und Freizeitsport<\/li>\n\n\n\n<li>Leistungs- und Wettkampfsport<\/li>\n\n\n\n<li>Jugendpflege<\/li>\n\n\n\n<li>\u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/li>\n\n\n\n<li>Finanz-, Steuer- und Verm\u00f6gensfragen<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassier und der Schriftf\u00fchrer sind der Vorstand im Sinne das \u00a7 26 BGB; sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Sie haben Einzelvertretungsbefugnis.<\/li>\n\n\n\n<li>Scheidet w\u00e4hrend der Wahlzeit ein Vorstandsmitglied aus, so kann der Vorstand ein neues Mitglied kommissarisch bis zur n\u00e4chstfolgenden Hauptversammlung berufen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Organe des Vereins k\u00f6nnen beschlie\u00dfen, dass f\u00fcr bestimmte Aufgabenbereiche Aussch\u00fcsse gebildet werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Sitzungen des Vorstands sind vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Tagen einzuberufen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit; Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber die Protokollierung der Vorstandssitzungen gilt \u00a7 8, Ziffer 15 entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a710 Ehrenamtspauschale<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beg\u00fcnstigt sind alle nebenberuflichen T\u00e4tigkeiten im ehrenamtlichen Bereich (= ideeller Bereich und Zweckbetrieb), solange die T\u00e4tigkeit nebenberuflich ausge\u00fcbt wird, das hei\u00dft: nicht mehr als 1\/3 der Zeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs umfasst.<\/p>\n\n\n\n<p>Beg\u00fcnstigte sind damit beispielsweise (keine abschlie\u00dfende Aufz\u00e4hlung):<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglieder des Vorstands<\/li>\n\n\n\n<li>Kassierer<\/li>\n\n\n\n<li>B\u00fcrokr\u00e4fte, soweit nicht mit dem wirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsbetrieb befasst<\/li>\n\n\n\n<li>Platzwart<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden. Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit trifft, auf Vorschlag des Vorstandes, die Hauptversammlung. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a711 Ordnungen des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zur Durchf\u00fchrung dieser Satzung kann sich der Verein eine Gesch\u00e4ftsordnung, eine Finanzordnung, eine Jugendordnung, eine Ehrungsordnung sowie eine Rechts- und Verfahrensordnung geben, die vom Vorstand zu beschlie\u00dfen sind.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Vereinsjugend<br>Die Bearbeitung aller Jugendfragen obliegt dem Jugendausschuss als der Jugendorganisation des Volleyballclubs Freudental e.V. gem\u00e4\u00df der von der Jugendvollversammlung beschlossenen Jugendordnung, die der Zustimmung des Vorstands bedarf.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a712 Strafbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche Mitglieder des Vereins unterliegen einer Strafgewalt. Der Vorstand kann gegen Mitglieder, die sich gegen die Satzung, gegen Beschl\u00fcsse der Organe, das Ansehen, die Ehre und das Verm\u00f6gen des Vereins vergehen, folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngen:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Verweis<\/li>\n\n\n\n<li>angemessene Ersatzleistung bei Sachbesch\u00e4digung<\/li>\n\n\n\n<li>zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und an Veranstaltungen des Vereins<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss nach \u00a7 5, Ziffer 4<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a713 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Hauptversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Die Kassenpr\u00fcfer sollen die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Buchf\u00fchrung und die Belege des Vereins sachlich und rechnerisch pr\u00fcfen, diese durch ihre Unterschrift best\u00e4tigen und der Hauptversammlung hier\u00fcber einen Bericht vorlegen. Bei vorgefundenen M\u00e4ngeln m\u00fcssen die Kassenpr\u00fcfer zuvor dem Vorstand berichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a714 Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Regelungen zum Datenschutz<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>1.1 Unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen der EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins personenbezogene Daten \u00fcber pers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse der Mitglieder des Vereins erhoben und in dem vereinseigenen EDV-System<\/p>\n\n\n\n<p>gespeichert, genutzt und verarbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Mit dem Betritt eines Mitgliedes nimmt der Verein alle f\u00fcr die Mitgliedschaft im Verein relevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung) auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter gesch\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen \u00fcber Nichtmitglieder werden grunds\u00e4tzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur F\u00f6rderung des Vereinszwecks n\u00fctzlich sind (wie etwa Telefon, Fax und E-Mail) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzw\u00fcrdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Absatz (2) Satz 4 gilt entsprechend.2<\/p>\n\n\n\n<p>1.4 Als Mitglied des W\u00fcrttembergischen Landessportbundes e.V. (WLSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den WLSB zu melden. \u00dcbermittelt werden dabei Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, ausge\u00fcbte Sportarten und die Vereinsmitgliedsnummer. Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben werden zus\u00e4tzlich die vollst\u00e4ndige Adresse, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, Beginn und Ende der Funktion sowie die Bezeichnung der Funktion im Verein \u00fcbermittelt. Im Rahmen von Liga-Spielen, Turnieren, Wettk\u00e4mpfen oder \u00e4hnlichen Veranstaltungen meldet der Verein Ergebnisse und besondere Ereignisse an die Sportfachverb\u00e4nde, deren Sportarten im Verein betrieben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>1.5 Jedes Mitglied hat das Recht darauf,<\/p>\n\n\n\n<p>a) Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten,<\/p>\n\n\n\n<p>b) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten berichtigt werden, wenn sie unrichtig sind,<\/p>\n\n\n\n<p>c) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gesperrt werden, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen l\u00e4sst,<\/p>\n\n\n\n<p>d) dass die zu seiner Person gespeicherten Daten gel\u00f6scht werden, wenn die Speicherung unzul\u00e4ssig war oder die Zwecke f\u00fcr die sie erhoben und gespeichert wurden nicht mehr notwendig sind,<\/p>\n\n\n\n<p>e) der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen,<\/p>\n\n\n\n<p>f) seine Daten in einem strukturierten, g\u00e4ngigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>1.6 Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6renden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"2\">\n<li>Mitgliedschaftspflichten<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>2.1 Mit der Aufnahme in den Verein anerkennt das Mitglied die Satzung. Es verpflichtet sich die Satzungsregelungen und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu befolgen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend \u00fcber \u00c4nderungen in ihren pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnissen schriftlich zu informieren. Dazu geh\u00f6rt insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<p>a) die Mitteilung von Anschriften\u00e4nderungen<\/p>\n\n\n\n<p>b) \u00c4nderung der Bankverbindung bei der Teilnahme am Einzugsverfahren<\/p>\n\n\n\n<p>c) Mitteilung von pers\u00f6nlichen Ver\u00e4nderungen, die f\u00fcr das Beitragswesen relevant sind (z.B. Beendigung der Schulausbildung, etc.)3<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen \u00c4nderungen nach Abs. (1) nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und k\u00f6nnen diesem nicht entgegengehalten werden. Entsteht dem Verein dadurch ein Schaden, ist das Mitglied zum Ausgleich verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"3\">\n<li>Erm\u00e4chtigungsgrundlage f\u00fcr den Erlass einer Datenschutzordnung<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Der Verein erl\u00e4sst eine Datenschutzordnung, in der weitere Einzelheiten der Datenerhebung und der Datenverwendung sowie technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Daten aufgef\u00fchrt sind. Die Datenschutzordnung wird auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung beschlossen<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a715 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Hauptversammlung beschlossen werden, bei deren Einberufung die Beschlussfassung \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung angek\u00fcndigt ist. F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung bestellt die Hauptversammlung zwei Liquidatoren, die die Gesch\u00e4fte des Vereins abzuwickeln haben. Das nach Bezahlung der Schulden noch vorhandene Vereinsverm\u00f6gen ist mit Zustimmung des Finanzamtes der Gemeinde Freudental f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu \u00fcbertragen, mit der Zweckbestimmung, es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Sports zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a716 Inkrafttreten der Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die vorstehende Satzung ist in der Hauptversammlung am 22. M\u00e4rz 2019 beschlossen worden und mit dem gleichen Tag in Kraft getreten. Gleichzeitig tritt die bisher g\u00fcltige Satzung vom 11.Mai 1984 au\u00dfer Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Freudental, den 22. M\u00e4rz 2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Volleyballclub Freudental \u00a71 Name und Sitz des Vereins Der am 18. 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